Nicht nur Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind von der NIS-2-Richtlinie betroffen. Auch viele mittelständische Unternehmen, IT-Dienstleister, Kommunen und Behörden müssen künftig strengere Anforderungen an die Cybersicherheit erfüllen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Organisationen unter NIS-2 fallen und wie Sie mit einer einfachen Checkliste Ihre Betroffenheit einschätzen können.
Cyberangriffe gehören längst zu den größten Risiken für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Mit der NIS-2-Richtlinie verschärft die Europäische Union die Anforderungen an die Cybersicherheit und verpflichtet viele Organisationen zu umfassenden Schutzmaßnahmen. In diesem ersten Teil unserer Serie erfahren Sie, was hinter NIS-2 steckt, warum die Richtlinie eingeführt wurde, welche Ziele sie verfolgt und weshalb sie weit mehr ist als ein reines IT-Thema.