Bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall läuft nicht nur die Incident Response, sondern auch die gesetzliche Uhr. Teil 15 unserer NIS-2-Serie erklärt die Meldepflichten von der frühen 24-Stunden-Meldung über die 72-Stunden-Meldung und mögliche Zwischenmeldungen bis zum Abschlussbericht. Dazu zeigen wir Zuständigkeiten, Dokumentation und typische Praxisbeispiele.